Präambel
Der Öwerdöllwer Heimatverein e.V. verarbeitet in vielfacher
Weise automatisiert personenbezogene Daten (z.B. im Rahmen der
Vereinsverwaltung, der Organisation von Vereinsveranstaltungen,
sowie der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins). Um die Vorgaben
der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen,
Datenschutzverstöße zu vermeiden und einen einheitlichen Umgang
mit personenbezogenen Daten innerhalb des Vereins zu
gewährleisten, gilt für den Verein bis auf Widerruf die
nachfolgende Datenschutzverordnung.
Zum Zwecke der besseren
Lesbarkeit wird in dieser Verordnung sowie in sonstigen
Ordnungen und Regelwerken des Vereins bei
Funktionsbezeichnungen die männliche Sprachform verwendet;
unabhängig davon können alle Ämter im Verein von Frauen und
Männern besetzt werden. Werden sie von Frauen besetzt, ist
anstelle der männlichen Sprachform die weibliche Sprachform zu
lesen.
§1 Allgemeines
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten,
u.a. von Mitgliedern, sowohl digitalisiert in EDV-Anlagen, als
auch nicht automatisiert in einem Dateisystem, z.B. in Form von
ausgedruckten Listen. Darüber hinaus können personenbezogene
Daten im Internet veröffentlicht und an Dritte weitergeleitet
oder Dritten offengelegt werden. In all diesen Fällen ist die
EU-Datenschutz-Grundverordnung, das Bundesdatenschutzgesetz und
diese Datenschutzordnung durch alle Personen im Verein, die
personenbezogene Daten verarbeiten, zu beachten.
§2 Verarbeitung personenbezogener Daten der Mitglieder
- Im Rahmen des Mitgliedschaftsverhältnisses verarbeitet der
Verein insbesondere die folgenden Daten der Mitglieder:
Vor- und Nachname, Anschrift (Straße, Hausnummer,
Postleitzahl, Ort), Geburtsdatum, Jahr des
Vereinsbeitritts, Bankverbindung, Telefonnummer und
E-Mail-Adresse, ggf. Namen und Kontaktdaten der
gesetzlichen Vertreter, Funktionen im Verein, sowie
Ehrungen oder Auszeichnungen
- Nach Austritt aus dem Verein werden die persönlichen Daten
im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist archiviert und
nach Ablauf dieser Frist unwiderruflich gelöscht.
§3 Datenverarbeitung im Rahmen der
Öffentlichkeitsarbeit
- Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit über Vereinsaktivitäten
werden personenbezogene Daten in Aushängen, im Amtsblatt des
Marktes Oberthulba und in Internetauftritten veröffentlicht und
ggf. an die Presse weitergegeben.
Hierzu zählen insbesondere die Daten, die aus allgemein
zugänglichen Quellen stammen:
Teilnehmer an Veranstaltungen, Ergebnisse, Alter oder
Geburtsjahrgang.
- Die Veröffentlichung von Fotos und Videos, die außerhalb
öffentlicher Veranstaltungen gemacht wurden, erfolgt
ausschließlich auf der Grundlage der Einwilligung der
abgebildeten Person.
- Auf der Internetseite des Vereins werden die Daten der
Vorstandsmitglieder mit Vor- und Nachname, Funktion, sowie
personalisierter E-Mail-Adresse und ggf. Telefonnummer
veröffentlicht.
§4 Zuständigkeiten für die
Datenverarbeitung im Verein
- Verantwortlich für die Einhaltung der
datenschutzrechtlichen Vorgaben ist der Vorstand nach §26 BGB.
Funktional ist die Aufgabe dem Schriftführer des Vereins
zugeordnet, soweit die Satzung oder diese Ordnung nicht etwas
Abweichendes regelt.
- Der Schriftführer stellt sicher, dass Verzeichnisse der
Verarbeitungstätigkeiten nach Art. 30 DSGVO geführt und die
Informationspflichten nach Art. 13 und 14 DSGVO erfüllt werden.
Er ist für die Beantwortung von Auskunftsverlangen von
betroffenen Personen zuständig.
§5 Verwendung und Herausgabe von Mitgliederdaten und
-listen
- Listen von Mitgliedern oder Teilnehmern werden den
jeweiligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Verein (z.B.
Vorstandsmitgliedern, Kassenprüfer) insofern zur Verfügung
gestellt, wie es die jeweilige Aufgabenstellung erfordert. Beim
Umfang der dabei verwendeten personenbezogenen Daten ist das
Gebot der Datensparsamkeit zu beachten.
- Personenbezogene Daten von Mitgliedern dürfen an andere
Vereinsmitglieder nur herausgegeben werden, wenn die
Einwilligung der betroffenen Person vorliegt. Die Nutzung von
Teilnehmerlisten, in die sich die Teilnehmer von Versammlungen
und anderen Veranstaltungen zum Beispiel als Nachweis der
Anwesenheit eintragen, gilt nicht als eine solche Herausgabe.
- Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es eine Mitgliederliste
zur Wahrnehmung satzungsgemäßer oder gesetzlicher Rechte
benötigt (z.B. um die Einberufung einer Mitgliederversammlung
im Rahmen des Minderheitenbegehrens zu beantragen), stellt der
Vorstand eine Kopie der Mitgliederliste mit Vornamen, Nachnamen
und Anschrift als Ausdruck oder als Datei zur Verfügung. Das
Mitglied, welches das Minderheitsbegehren initiiert, hat vorher
eine Versicherung abzugeben, dass diese Daten ausschließlich
für diesen Zweck verwendet und nach der Verwendung vernichtet
werden.
§6 Kommunikation per E-Mail
- Für die Kommunikation per E-Mail richtet der Verein einen
vereinseigenen E-Mail-Account ein, der im Rahmen der
vereinsinternen Kommunikation ausschließlich zu nutzen ist.
- Beim Versand von E-Mails an eine Vielzahl von Personen, die
nicht in einem ständigen Kontakt per E-Mail untereinander
stehen, und/oder deren private E-Mail-Accounts verwendet
werden, sind die E-Mail-Adressen grundsätzlich als „bcc“ zu
versenden.
§7 Verpflichtung auf die Vertraulichkeit
- Alle Mitglieder im Verein, die Umgang mit personenbezogenen
Daten haben (z.B. Mitglieder des Vorstandes, Kassenprüfer,
Webmaster), sind auf den vertraulichen Umgang mit
personenbezogenen Daten zu verpflichten.
§8 Datenschutzbeauftragter
- Da im Verein in der Regel maximal 6 -sechs- Personen
ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener
Daten beschäftigt sind, hat der Verein keinen
Datenschutzbeauftragten bestellt.
§9 Einrichtung und Unterhaltung von
Internetauftritten
- Der Verein unterhält einen zentralen Internetauftritt für
den Verein und alle damit verbundenen Angebote. Die Einrichtung
und Unterhaltung von Auftritten im Internet obliegt dem
Webmaster. Änderungen dürfen ausschließlich durch den
Administrator vorgenommen werden, sofern nicht ausdrücklich
etwas Anderes vereinbart wurde. Zugriff auf den FTP-Server,
sowie die verbundenen Datenbanken, Schnittstellen etc. erhält
nur der Administrator der Webseite.
- Der Administrator ist für die Einhaltung der
Datenschutzbestimmungen im Zusammenhang mit Online-Auftritten
verantwortlich.
- Bei Verstößen gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und
Missachtung von Weisungen des 1. Vorstandes, kann der Vorstand
nach § 26 BGB die Genehmigung für den Betrieb eines
Internetauftritts widerrufen. Die Entscheidung des Vorstands
nach §26 BGB ist unanfechtbar.
§10 Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben und
diese Ordnung
- Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Vereins dürfen
nur im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse Daten verarbeiten.
Eine eigenmächtige Datenerhebung, Datennutzung oder
Datenweitergabe ist untersagt.
- Verstöße gegen allgemeine datenschutzrechtliche Vorgaben
und insbesondere gegen diese Datenschutzordnung können gemäß
den Sanktionsmitteln, wie sie in der Satzung vorgesehen sind,
geahndet werden.
§11 Inkrafttreten
Diese Datenschutzverordnung wurde durch den Vorstand des
Vereins beschlossen und tritt mit Veröffentlichung auf der
Homepage des Vereins in Kraft.
Oberthulba, den 14.05.2025